Das Wichtigste in Kürze: Die Bundesregierung hat am 08. Juli 2026 die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Regeln – besonders beim Einkommensbonus für Heizungen und bei der Förderung von Sanierungen in besonders ineffizienten Gebäuden.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das wichtigste staatliche Förderprogramm für energetische Sanierungen in Deutschland. Sie umfasst Zuschüsse und Kredite für Maßnahmen wie Dämmung, neue Fenster, Heizungstausch oder die komplette Sanierung eines Gebäudes. Abgewickelt wird sie über BAFA (Einzelmaßnahmen) und KfW (Heizungsförderung & Komplettsanierung).
Die Reform bringt drei wesentliche Neuerungen:
Bisher gab es beim Heizungstausch einen einheitlichen Einkommensbonus. Das ändert sich jetzt grundlegend:
Wer ein geringeres Einkommen hat, profitiert also deutlich stärker als bisher. Dazu kommt neu: Ein Familienzuschlag bei der Heizungsförderung – Familien werden damit erstmals gesondert unterstützt.
Der sogenannte Worst-Performing-Buildings-Bonus (WPB-Bonus) – bisher nur bei der Komplettsanierung verfügbar – wird jetzt auch für Einzelmaßnahmen eingeführt. Das bedeutet: Wer in einem besonders schlecht gedämmten Altbau wohnt, bekommt künftig einen zusätzlichen Förderbonus, selbst wenn er nur einzelne Maßnahmen umsetzt wie zum Beispiel eine neue Heizung oder Fenster.
Was bedeutet das für dich? Wenn dein Haus älter und energetisch in schlechtem Zustand ist – Energieklasse F, G oder H – könntest du durch den WPB-Bonus deutlich mehr Förderung bekommen als bisher. Lass das von einem Energieberater prüfen!
Die maximalen förderfähigen Kosten in der Heizungsförderung und der Klimageschwindigkeitsbonus werden zeitlich gestreckt und schrittweise gesenkt. Das soll einerseits Planungssicherheit geben – aber bedeutet auch: Wer früher saniert, profitiert noch von höheren Fördersätzen.
⚠️ Wichtig: Der Antrag muss immer VOR Beginn der Maßnahme gestellt werden – also bevor du einen Handwerker beauftragst. Rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
Die grundlegende Struktur der BEG bleibt unverändert. BAFA und KfW bleiben die zuständigen Stellen in den bekannten Verfahren. Die BAFA-Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung) laufen wie gewohnt weiter. Auch der iSFP-Bonus von +5% bleibt bestehen – wer einen individuellen Sanierungsfahrplan hat, bekommt weiterhin mehr Förderung.
Die Reform ist ein klares Signal: Der Staat fördert energetische Sanierungen weiter – und macht die Förderung für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen attraktiver. Wer bisher gezögert hat, sollte jetzt aktiv werden. Besonders wer in einem älteren, schlecht gedämmten Gebäude wohnt, kann durch den neuen WPB-Bonus erheblich mehr herausholen als früher.
Als zertifizierter Energieeffizienz-Experte helfe ich dir dabei, alle relevanten Boni zu identifizieren, den Antrag korrekt zu stellen und das Maximum aus der neuen Förderstruktur herauszuholen.
Welche Boni stehen dir nach der BEG-Reform zu? Ich schaue mir deine Situation an und sage dir genau, was du beantragen kannst.
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