Wer heute eine Solaranlage aufs Dach baut, bekommt für den Strom, den er nicht selbst nutzt, 20 Jahre lang einen festen Preis. Für Anlagen, die ab 2027 in Betrieb gehen, soll das nicht mehr gelten. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf am 29. Juli 2026 beschlossen, am 24. September hat der Bundestag erstmals darüber beraten.
Was heute gilt
Für Anlagen bis 10 kWp, die zwischen 1. August und 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, liegt der Satz für ins Netz eingespeisten Überschuss bei 7,70 Cent pro kWh. Er bleibt 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme fest.
Was im Entwurf steht
- Feste Vergütung: Für kleine Anlagen unter 25 kW soll es keine dauerhafte Förderung mehr geben. Das Wirtschaftsministerium begründet das damit, dass sich kleine Anlagen oft schon ohne Förderung rechnen.
- Übergangszahlung: Zum Start soll es 5,2 Cent pro kWh geben, für höchstens 36 Monate. Die Zahl ergibt sich aus 6,2 Cent minus 1 Cent. Wer nach dem 31. Juli 2027 in Betrieb geht, bekommt weniger: Der Wert sinkt dann alle sechs Monate um 1 %.
- Wer sie bekommt: Nach dem Entwurf gilt die Übergangszahlung 2027 für Anlagen unter 50 kW, 2028 unter 25 kW und 2029/2030 nur noch unter 7 kW.
- Danach: Der Strom wird über einen Dienstleister an der Strombörse verkauft (Direktvermarktung). Anlagen unter 25 kW sollen dafür bis zu 4 Jahre lang einen Bonus von 1,5 Cent pro kWh bekommen.
- 50-%-Grenze: Kleine und mittlere Dachanlagen sollen nur noch die Hälfte ihrer Leistung ins Netz einspeisen dürfen. Die Bundesregierung will damit Mittagsspitzen im Netz vermeiden und ausdrücklich den Bau von Speichern anreizen.
- Technik: Neue Anlagen sollen über intelligente Messsysteme und Steuereinrichtungen angebunden werden. Die Grenze, ab der ein Smart Meter Pflicht ist, soll von 7 auf 2 kW sinken.
- Bestandsschutz: Bestehende Anlagen behalten ihre zugesicherte Vergütung für die gesamte Laufzeit. Die neuen Regeln gelten nur für Anlagen, die ab 2027 in Betrieb gehen.
Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) sind laut den Berichten zum Entwurf von der Reform ausgenommen.
Wo das Verfahren steht
Nach der ersten Lesung am 24. September ging der Entwurf in die Ausschüsse. Der Bundesrat hat am 25. September beraten, und Ausschüsse der Länder fordern Änderungen, etwa die Vergütung für Anlagen unter 25 kW beizubehalten. Auch SPD, Grüne und Linke kritisieren den Entwurf. Geplant sind eine Anhörung von Sachverständigen am 5. Oktober und die zweite und dritte Lesung am 15. und 16. Oktober. Zusätzlich muss die EU-Kommission zustimmen. Der Zeitdruck ist hoch, weil die bisherige beihilferechtliche Genehmigung zum Jahresende ausläuft.
Wenn möglich, lege dir eine PV-Anlage zu, die auf deinen persönlichen Verbrauch zugeschnitten ist, inklusive Speicher. Plane dabei Reserve für später ein, damit du irgendwann mit Strom heizen kannst.
Fossile Energieträger werden voraussichtlich noch teurer und treiben die Wohnkosten hoch. Eine PV-Anlage bremst diesen Anstieg.
Warum ich das so sehe
Die Vergütung für eingespeisten Strom ist nur ein Teil der Rechnung. Der größere Hebel ist, was du nicht mehr einkaufen musst. Und dieser Hebel wird wichtiger: co2online rechnet in seiner Heizkostenprognose vom Juni 2026 damit, dass Gas- und Ölheizungen über 20 Jahre für ein durchschnittliches Einfamilienhaus bis zu 42.000 € mehr kosten als klimafreundliche Alternativen. Gründe sind steigende CO₂-Preise, höhere Netzkosten und die vorgesehene Beimischpflicht für teurere Brennstoffe. Das ist eine Prognose, keine Garantie, aber die Richtung ist klar.
Was ich Hausbesitzern rate
Anlage auf den Verbrauch auslegen, nicht auf die Dachfläche. Je mehr du selbst nutzt, desto weniger hängst du an dem, was am Ende für die Einspeisung gezahlt wird.
Speicher mitplanen. Er nimmt Strom auf, den du mittags nicht brauchst, und gibt ihn abends wieder ab. Mit der geplanten 50-%-Grenze wird das noch wichtiger.
Erweiterung einplanen. Wer später mit Strom heizen will, zum Beispiel mit einer Wärmepumpe oder einer Klimaanlage mit Heizfunktion, verbraucht deutlich mehr Strom. Plane die Anlage deshalb so, dass sie sich später erweitern lässt, etwa um einen größeren Speicher.
Den Stichtag kennen, aber nicht überstürzen. Wer bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb geht, behält nach dem Entwurf 20 Jahre lang den festen Satz. Maßgeblich ist die Inbetriebnahme, nicht die Bestellung. Bis Jahresende sind es noch gut drei Monate. Wenn die Anlage ohnehin zu dir passt, spricht nichts gegen 2026. Eine Anlage, die nur wegen des Stichtags zu groß, zu klein oder zu hastig gebaut wird, ist aber keine gute Anlage.
Du willst wissen, welche Anlage zu deinem Verbrauch passt und was du für später einplanen solltest?
Schreib mir auf WhatsApp →Quellen: Bundesregierung, „Energiepolitik: Planbar, effizient und sicher", 29.07.2026 · BMWE-Pressemitteilung, 29.07.2026 · volt-e.de, aktuelle Sätze der Bundesnetzagentur und Entwurfsdetails, Stand 18.09.2026 · reduco.ai, Entwurfsdetails · pv magazine, erste Lesung, 24.09.2026 · pv magazine, Bundesrat und Verbände, 24.09.2026 · top agrar, Zeitplan · co2online, Heizkostenprognose, 03.06.2026. Die Zahlen zur Übergangszahlung stammen aus dem Regierungsentwurf (BT-Drucksache 21/7867), wie ihn die genannten Fachquellen wiedergeben.
