Seit dem 1. Juni 2026 ist es in Deutschland rechtlich möglich: Energy Sharing erlaubt es, selbst erzeugten Strom – etwa aus einer PV-Anlage – direkt mit anderen Haushalten im gleichen Netzgebiet zu teilen. Die Idee klingt einfach, die Umsetzung ist es bisher nicht. Das Forum EnShare von dena und IÖW hat jetzt ein Impulspapier mit konkreten Handlungsempfehlungen veröffentlicht.
Was Energy Sharing erlaubt
Grundlage ist der neue § 42c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), der eine EU-Vorgabe umsetzt. Prosumer, Energiegenossenschaften und Kommunen können ihren selbst erzeugten erneuerbaren Strom künftig mit anderen Verbrauchern im selben Verteilnetzgebiet teilen – zum Beispiel mit Nachbarn oder Mietern in einem anderen Gebäude. Ab 2028 soll das sogar über die Grenzen benachbarter Netzgebiete hinweg möglich sein.
- Wer mitmachen kann: Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen, Kommunen und Energiegemeinschaften.
- Technische Voraussetzung: Ein Smart Meter mit viertelstündlicher Abrechnung ist Pflicht.
- Vereinfachte Regeln: Für Haushalte bis 30 kW und Mehrfamilienhäuser bis 100 kW gelten erleichterte Vorgaben.
Warum es trotzdem noch hakt
Laut Dr. Astrid Aretz vom IÖW ist das Interesse an Energy Sharing groß, umgesetzte Projekte gibt es bislang aber kaum. Der Grund: unklare Zuständigkeiten, fehlende Vorgaben und eine zu langsame Digitalisierung bei den Netzbetreibern. Lisa Strippchen von der dena ergänzt, dass der Erfolg vor allem von einem einfachen, diskriminierungsfreien Zugang zum Netz und einem einheitlichen Kommunikationsverfahren mit den Netzbetreibern abhängt.
Die Empfehlungen des Forum EnShare
Klare Standards von Bundesnetzagentur und BDEW, inklusive eines verbindlichen Zeitplans für die geplante bundesweite Plattform der Verteilnetzbetreiber.
Musterverträge und Blaupausen für Abrechnung und Messkonzepte, um Rechtsunsicherheit und Beratungskosten zu senken.
Smart Meter als Pflicht-Einbaufall im Messstellenbetriebsgesetz, damit die Geräte schneller und günstiger verfügbar werden.
Für mich ist Energy Sharing vor allem eine Chance für alle ohne eigenes Dach. Wer heute schon eine PV-Anlage hat, bekommt eine neue Option, den eigenen Überschuss sinnvoll zu nutzen.
Spannend wird es aber für Mieter und Nachbarn, die bisher keine eigene Anlage installieren können: Sie könnten künftig trotzdem günstigen Solarstrom aus der direkten Umgebung beziehen. Die Technik dafür ist da – jetzt müssen die Netzbetreiber bei der Umsetzung nachziehen.
Du hast eine PV-Anlage und willst wissen, ob Energy Sharing für dich infrage kommt, oder du willst dich einfach zum Thema beraten lassen?
Schreib mir auf WhatsApp →Quelle: sustainablemedia365.de, „Handlungsempfehlungen zum Energy Sharing", 12.10.2026, mit ergänzenden Angaben zur Rechtsgrundlage (§ 42c EnWG) aus weiteren Fachquellen.
