Start Privatkunden Gewerbekunden Blog Kostenlos anfragen
← Zurück zum Blog
Förderung

Förderung 2027: Was sich bei Zuschüssen für Heizung und Dämmung ändert

Die wichtigsten Termine, Stufen und Rechenbeispiele im Überblick

Alexander GoebelerEnergieberater, PlettenbergStand: 29. Oktober 2026

Wer eine neue Heizung oder eine Dämmung plant, sollte jetzt genau hinschauen: Zum 1. Februar 2027 sinken wichtige Fördersätze, und bei Wärmepumpen zeichnen sich weitere Änderungen ab. Entscheidend ist dabei nicht das Datum des Einbaus, sondern das Datum der Antragstellung. Hier die wichtigsten Termine und Zahlen im Überblick, Stand 23. Oktober 2026. Maßgeblich ist immer die Fassung, die am Tag der Antragstellung gilt.

Der Zeitplan der Änderungen

ZeitpunktÄnderung
1. Januar 2027Keine Änderung der Fördersätze. Die iSFP-Richtlinie (geförderter Sanierungsfahrplan) läuft nach heutigem Stand zum 31.12.2026 aus, eine Nachfolge ist noch unbekannt.
1. Februar 2027Bei der KfW-Heizungsförderung sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 auf 12 Prozentpunkte, die Kostenobergrenze für die erste Wohnung von 28.000 auf 27.250 Euro.
voraussichtlich Q1 2027Neue Sonderregeln für Wärmepumpen (siehe unten).
1. August 2027Klimageschwindigkeitsbonus sinkt weiter auf 8 Prozentpunkte, Obergrenze auf 26.500 Euro.

Heizungstausch: Je früher der Antrag, desto mehr Zuschuss

Die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) staffelt sich über einen sogenannten Klimageschwindigkeitsbonus, der mit jeder Stufe sinkt:

Antrag gestelltBonusKostenobergrenze (1. Wohnung)
bis 31.01.202716 Pp.28.000 €
01.02.–31.07.202712 Pp.27.250 €
01.08.2027–31.01.20288 Pp.26.500 €
01.02.–31.07.20284 Pp.25.750 €
ab 01.08.2028entfällt25.000 €

Der Bonus gilt für selbst nutzende Eigentümer, die eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen, sowie für Gas- oder Biomasseheizungen, die seit mindestens 20 Jahren in Betrieb sind. Dazu kommt die Grundförderung von 30 Prozent (für Wärmepumpen gelten ab 2027 Sonderregeln, siehe nächster Abschnitt) und, je nach Haushaltseinkommen, ein Einkommensbonus:

  • 40 Pp. bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 €
  • 30 Pp. bei Haushaltseinkommen bis 40.000 €
  • 10 Pp. bei Haushaltseinkommen bis 50.000 €

Mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 Jahren im Haushalt wird das zu versteuernde Einkommen für diese Berechnung pauschal um 10.000 € gesenkt. Insgesamt sind bis zu 70 Prozent Förderung möglich, bei Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €) sogar bis zu 80 Prozent.

Beispielrechnung: Wärmepumpe für 30.000 Euro

Ein Ehepaar ersetzt eine Ölheizung durch eine Wärmepumpe für 30.000 Euro Gesamtkosten, ohne Anspruch auf den Einkommensbonus:

AntragszeitpunktFörderquoteZuschuss
Januar 202746 %12.880 €
Februar 202742 %11.445 €

Allein durch den späteren Antrag im Februar statt Januar 2027 entstehen hier 1.435 Euro weniger Zuschuss. Greift zusätzlich die neue Q1-Regel für Wärmepumpen und stammt das Gerät nicht aus der EU, sänke die Förderquote in diesem Beispiel auf 27 % von 27.250 € – also 7.357,50 Euro.

Wichtig bei der Auftragsvergabe: Vor dem Förderantrag braucht es einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit Förderbedingung und Umsetzungsdatum. Ein unbedingter Auftrag gilt bereits als Vorhabenbeginn und schließt den Zuschuss aus. Für die Auslegung der Wärmepumpe ist außerdem eine Heizlastberechnung nötig.

Wärmepumpen: Neue Regeln voraussichtlich ab Q1 2027

  • Grundförderung sinkt von 30 auf 15 Prozent.
  • EU-Geräte (und Geräte aus assoziierten Märkten) erhalten einen Wertschöpfungsbonus von 15 Pp. – damit wieder 30 Prozent.
  • Starttermin und Herkunftsnachweis stehen noch nicht fest. Das genaue Inkrafttreten ist bislang nicht veröffentlicht.

Ist bereits eine erneuerbare Heizung in Betrieb (seit 01.01.2008, etwa Wärmepumpe, Pelletheizung oder Solarthermie) oder besteht ein Wärmenetzanschluss, wird ein neuer Wärmeerzeuger künftig nicht mehr gefördert – mit einer Ausnahme: Der Austausch eines Gas- oder Ölkessels in einer Hybridanlage bleibt förderfähig. Wird eine vor 2008 in Betrieb genommene erneuerbare Heizung ersetzt, zählen nur 25 Prozent der Kosten als förderfähig.

Dämmung, Fenster und Türen (BAFA-Einzelmaßnahmen)

Hier bleibt die Grundförderung bei 15 Prozent. Förderfähig sind bis zu 30.000 Euro Kosten pro Jahr für die erste Wohnung, mit einem geförderten Sanierungsfahrplan bis zu 60.000 Euro.

  • iSFP-Bonus: 5 Pp. zusätzlich, seit Juli 2026 aber nur noch für Kosten über 30.000 € bei einem Haus mit einer Wohnung. Kosten mehrerer Anträge werden dabei nicht addiert.
  • WPB-Bonus (voraussichtlich ab Q1 2027): 5 Pp. zusätzlich für Dämmung bei sehr hohem Energiebedarf (mindestens 300 kWh/(m²·a) oder Energieeffizienzklasse H). In der Regel nur mit geförderten Sanierungsfahrplan, ohne Mindestsumme, für höchstens drei Anträge – gilt nicht für Fenster.
  • Fachplanung und Baubegleitung: 50 Prozent Förderung, beim Ein- und Zweifamilienhaus bis 5.000 € förderfähige Kosten.

Sanierungsfahrplan (iSFP): Zeitdruck für dieses Jahr

Die Richtlinie zur geförderten Energieberatung läuft nach ihrem Wortlaut zum 31.12.2026 aus, eine Verlängerung ist bislang nicht veröffentlicht. Im Haushaltsentwurf 2027 sinkt der Posten „Beratung Energieeffizienz" von rund 196 auf rund 162 Millionen Euro. Aktuell werden 50 Prozent des Honorars übernommen, höchstens 650 Euro beim Ein- und Zweifamilienhaus. Da der Antragstag entscheidet, lohnt es sich, einen Sanierungsfahrplan noch 2026 zu beantragen, statt auf 2027 zu warten.

Steuerbonus und KfW-Komplettsanierung

Der Steuerbonus nach § 35c EStG bleibt nach heutigem Stand 2027 unverändert: 20 Prozent der Kosten, verteilt auf drei Jahre, höchstens 40.000 Euro Steuerermäßigung je Objekt, Abschluss der Maßnahme vor dem 01.01.2030. Zuschuss und Steuerbonus schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus. Bei der KfW-Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW 261) gelten die im Juli 2026 gesenkten Tilgungszuschüsse auch 2027 weiter. Ab voraussichtlich Q1 2027 ist eine neu eingebaute Wärmepumpe hier nur noch förderfähig, wenn sie aus der EU stammt.

Wie sicher ist die Förderung?

Jede Förderung steht unter Haushaltsvorbehalt. Der Haushaltsentwurf 2027 sieht für die Gebäudeförderung rund 12,6 Milliarden Euro vor, etwas mehr als 2026. Der Bundestag soll am 27.11.2026 abschließend darüber abstimmen, danach folgt der Bundesrat. Einen Antragsstopp hat die Bundesregierung bislang nicht angekündigt.

Klartext

Die Grundförderung bleibt stabil, aber wer jetzt zögert, verliert bares Geld. Allein der Wechsel von Januar auf Februar 2027 kostet im Beispiel oben über 1.400 Euro Zuschuss – und bei Wärmepumpen können im Laufe des ersten Quartals 2027 weitere Änderungen dazukommen.

Mein Rat: Wer eine Sanierung ohnehin plant, sollte sich jetzt zeitnah beraten lassen und die Antragsunterlagen vorbereiten, statt abzuwarten.

Häufige Fragen

  • Wird die Heizungsförderung gekürzt? Die Grundförderung bleibt bei 30 %, aber Klimabonus und Kostenobergrenze sinken ab 01.02.2027. Für Wärmepumpen ohne EU-Herkunft soll die Grundförderung voraussichtlich in Q1 2027 auf 15 % fallen.
  • Zählt das Antrags- oder das Einbaudatum? Das Antragsdatum.
  • Wann gelten die neuen Wärmepumpen-Regeln? Laut Richtlinie im Laufe des ersten Quartals 2027, ein genaues Datum steht noch nicht fest.
  • Gibt es 2027 noch einen Zuschuss für den Sanierungsfahrplan? Offen – deshalb lohnt sich ein Antrag möglichst noch 2026.
  • Ändert sich der Steuerbonus 2027? Nach heutigem Stand nicht.

Du planst eine Sanierung und willst wissen, welche Förderung für dich infrage kommt, bevor sich die Konditionen zum Februar ändern?

Schreib mir auf WhatsApp →

Quelle: energieberatung-planz.de, „Förderung 2027: BAFA & KfW", Stand 23.10.2026. Dort zugrunde liegende Originalquellen laut Artikel: BMWE-Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen und BEG Wohngebäude (jeweils 17.08.2026), KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026), BMWE-FAQ zur BEG (Stand 14.10.2026), BAFA-Seiten zu Gebäudehülle und Energieberatung, BMWK-Richtlinie Energieberatung Wohngebäude, Haushaltsentwurf 2027 (BT-Drs. 21/7300) sowie §§ 35c und 52 EStG.

Kontakt

Lass uns sprechen – kostenlos & unverbindlich

Schreib mir direkt auf WhatsApp – ich antworte meistens noch am selben Tag.

Alexander GoebelerEnergy-Guide-NRW · 58840 Plettenberg
WhatsApp0151 4498 2112
EinsatzgebietPlettenberg, Sauerland & ganz NRW

Oder schreib mir direkt

Nachricht erhalten! Ich melde mich so schnell wie möglich.